JobClub aktiv für Alleinerziehende PDF Drucken E-Mail

Für Kinderbetreuung durch eine erfahrene Fachkraft ist gesorgt

Qualifizierungsmaßnahme für allein erziehende Mütter und Väter


 

 

Typ: Weiterbildung

 

Starttermin: Einstieg jederzeit möglich

 

Ort der Fortbildung:

41334 Nettetal-Kaldenkirchen, Herrenpfad-Süd 4

44623 Herne, Kirchhofstr. 5

44789 Bochum, Wittener Str. 72

46483 Wesel, Dinslakener Landstr. 11

47798 Krefeld, Ostwall 14 – 18

50939 Köln, Weißhausstr. 22

 

Dauer der Fortbildung:  individuelle Förderungsdauer. Da es sich um ein individuell gestaltetes Trainig handelt, richtet sich die Dauer nach der einzelnen Modulbelegung und nach der Bildungszielplanung des örtlichen Bedarfsträgers.  

 

Abschlussart: Institut-interne Prüfung mit Zertifikat | Externe Prüfung optional  

 

Zugangsvoraussetzung: Internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Beratungsgespräches | ggf. Einstufungstest | ansonsten gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers | Das Grundprinzip des JobClub aktiv ist der Weg in ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis verbunden mit dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit.

 

Lehrgangsziele und Inhalte:

a) Aktivierungs- und Unterstüzungsstrategie

b) Individuell nutzbare Qualifizierungsmodule: Allgemeine EDV, Arbeitsplatzorientierte EDV-Produkte, Handel, Metall, Elektro, Maurer, Maler, Dachdecker, Fliesenleger, Anlagemechaniker für Sanitär- und Heizungs- und Klimatechnik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe   

 

Bemerkung: Die Qualifizierung besteht aus einzelnen Modulen. Die Dauer beläuft sich auf 6 Monate.
Die Kinderbetreuung durch eine erfahrene Fachkraft ist sichergestellt. 

 

Unterrichtsform: Vollzeit | Teilzeit | Gleitzeit | berufsbegleitend

 

Trainer-Kunden Verhältnis: in der Regel ist unser Trainer-Kunden Verhältnis 1:15. Das richtet sich grundsätzlich nach Belegung der einzelnen Module.

 

Thema: Anpassungsqualifizierung an die zuvor genannten Modulinhalte

 

Finanzierung:

1. Die Maßnahme ist nach AZWV durch die Certqua, Bonn als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen so genannten Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100%. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit
bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

2. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten über den Arbeitgeber oder privat sind möglich.
(Kurzarbeiterqualifikation, Bildungsscheck, etc.)

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. Oktober 2011 um 09:05 Uhr