Fremdsprachen ohne Deutsch PDF Drucken E-Mail

Berufsbezogene Sprachkenntnisse inkl. interkultureller Kompetenz

 

 

Hinweis: Auf Anfrage und abhängig von der Teilnehmerzahl können auch Niederländisch, Französisch, Italienisch und Spanisch unterrichtet werden

 

Typ: Weiterbildung

 

Starttermin: Einstieg jederzeit möglich

 

Ort der Fortbildung:

44623 Herne, Kirchhofstr. 5

46483 Wesel, Dinslakener Landstr. 11

47798 Krefeld, Ostwall 27

50939 Köln, Weißhausstr. 22

 

Dauer der Fortbildung: individuelle Förderungsdauer. Da es sich um ein individuell gestaltetes Trainig handelt, richtet sich die Dauer nach der einzelnen Modulbelegung und nach der Bildungszielplanung des örtlichen Bedarfsträgers.  

 

Abschlussart: Institut-interne Prüfung mit Zertifikat Externe Prüfung: TELC 

 

Zugangsvoraussetzung: Internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Beratungsgespräches | ggf. Einstufungstest | ansonsten gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers

 

Lehrgangsziele und Inhalte:

1. Basic user A1 (Basis)

2. Basic user A2 (Aufbau)

3. Independent user B1 (Basis)

4. Independent user B2 (Aufbau)

* Folgende Themen können Gegenstand der Englisch-Module sein: Telefontraining, Wortschatztraining, Working English, Business English, Commercial English, Bewerben auf Englisch

 

Bemerkung: Die Qualifizierung besteht aus einzelnen Modulen. Die Module haben unteschiedliche Laufzeiten und werden individuell kombiniert

 

Unterrichtsform: Vollzeit | Teilzeit | Gleitzeit | berufsbegleitend

 

Trainer-Kunden Verhältnis: in der Regel ist unser Trainer-Kunden Verhältnis 1:15. Das richtet sich grundsätzlich nach Belegung der einzelnen Module.

 

Thema: Berufsbezogene Sprachkenntnisse 

 

Finanzierung:

1. Die Maßnahme ist nach AZWV durch die Certqua, Bonn als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen so genannten Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100%. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit
bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

2. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten über den Arbeitgeber oder privat sind möglich.
(Kurzarbeiterqualifikation, Bildungsscheck, etc.)